Online verfügbare Links in Frankreich: Was das Gesetz 2026 sagt

Die rechtliche Qualifikation eines Hyperlinks im französischen Recht hängt weniger von seiner technischen Natur ab als von dem Inhalt, auf den er verweist, und dem Kontext, in dem er angeboten wird. Im Jahr 2026 überschneiden sich mehrere Texte: LCEN, DSA, Gesetz über das Verbot von sozialen Netzwerken für Minderjährige unter 15 Jahren, Richtlinie über Fernfinanzdienstleistungen. Wir geben einen Überblick über die anwendbaren Regelungen für online verfügbare Links in Frankreich.

Rechtliche Qualifikation des Hyperlinks: Verantwortung des Herausgebers und des Internetanbieters

Ein Hyperlink ist an sich kein Inhalt. Er stellt einen technischen Verweis auf eine anderswo gehostete Ressource dar. Die LCEN unterscheidet klar zwischen dem Hosting-Anbieter, dem Internetanbieter und dem Herausgeber. Wer einen Link auf seiner Website veröffentlicht, handelt als Herausgeber dieses Verweises.

Die französische Rechtsprechung betrachtet, dass die Veröffentlichung eines Links zu illegalem Inhalt die Verantwortung des Herausgebers in Anspruch nehmen kann, sobald er von der Illegalität des Zielinhalts Kenntnis hatte. Diese Logik gilt sowohl für Deep Links als auch für einfache Weiterleitungen.

Für Plattformen im Sinne des DSA (Digital Services Act) ist die Situation differenzierter. Der Status des Hosting-Anbieters schützt unter der Bedingung einer schnellen Entfernung nach Benachrichtigung. Wenn man die Links auf 1fichier com betrachtet, stellt sich die Frage, ob die Plattform als einfacher Hosting-Anbieter agiert oder ob sie aktiv den Zugang zu den Dateien organisiert, was ihre rechtliche Qualifikation ändern würde.

Der DSA, der seit 2024 gilt, verpflichtet Online-Plattformen zu mehr Transparenz über die Moderationsmechanismen. Eine Website, die Links zu Downloads aggregiert, ohne irgendein Meldesystem zu haben, läuft Gefahr, als aktiver Herausgeber neu qualifiziert zu werden.

Mann erklärt die Konformität von Hyperlinks vor einem Bildschirm in einem Open-Space eines französischen Startups

Gesetz über Minderjährige und soziale Netzwerke: Welche Links sind von dem Verbot im Jahr 2026 betroffen?

Das im Juli 2026 verabschiedete Gesetz verbietet den Zugang zu Online-Sozialnetzwerkdiensten für Minderjährige unter 15 Jahren. Dieses Verbot hat direkte Auswirkungen auf die Verbreitung von Links.

Der Inkrafttreten erfolgt gestaffelt:

  • Ab dem 1. September 2026 dürfen Minderjährige unter 15 Jahren keine neuen Konten auf den durch das Gesetz betroffenen sozialen Netzwerken mehr erstellen.
  • Bereits bestehende Konten sind nach einer Frist von vier Monaten betroffen, also ab dem 1. Januar 2027.
  • Die Qualifikation als “Online-Sozialnetzwerkdienst” stützt sich auf die europäische Definition des DSA und des DMA, nicht nur auf das französische nationale Recht.

Ein Herausgeber einer Website, der einen Link zu einem sozialen Netzwerk anbietet, muss überprüfen, ob der Zielservice in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Online-Enzyklopädien, Bildungs- oder Wissenschaftsverzeichnisse und Plattformen für freie Software sind ausdrücklich von dem Verbot ausgeschlossen. Ein Link zu Wikipedia oder zu einem GitHub-Repository fällt daher nicht unter dieses Regime.

Wir beobachten, dass diese Unterscheidung auf der Natur des Zielservices basiert, nicht auf der Natur des Links selbst. Ein und dasselbe Linkformat (klassische URL, eingebetteter Link, QR-Code) wird unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob es auf ein soziales Netzwerk im Sinne des DSA oder auf einen ausgeschlossenen Dienst verweist.

Verknüpfung mit dem europäischen Recht

Die Definition von “Online-Plattform” im Sinne des DSA bedingt das gesamte System. Der Staatsrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf die Notwendigkeit betont, den französischen Text mit dem europäischen Rahmen zu verknüpfen, um Konflikte bei der Qualifikation zu vermeiden. Ein in Frankreich als soziales Netzwerk qualifizierter Dienst, der auf europäischer Ebene nicht als solcher gilt, würde ein Problem bei der territorialen Anwendung darstellen.

Kommerzielle Links und Verbraucherschutz: Verstärkte Verpflichtungen im Jahr 2026

Links, die auf ein kommerzielles Angebot verweisen, unterliegen einem eigenen Regime. Die vorvertragliche Information muss vor jeglichem Engagement des Verbrauchers zugänglich sein, auch wenn der Kaufprozess mit einem Link beginnt, der in einem sozialen Netzwerk oder per E-Mail geteilt wird.

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Verkaufsoberflächen einen direkt zugänglichen Widerrufsbutton integrieren. Konkret muss ein Werbelink, der zu einer Verkaufsseite führt, zu einer konformen Oberfläche führen, die Informationen über das Widerrufsrecht und das neue Online-Kündigungssystem enthält.

Für aus der Ferne abgeschlossene Finanzdienstleistungen schreibt die in französisches Recht umgesetzte europäische Richtlinie ein verstärktes Widerrufsrecht mit einem speziellen Button vor. Ein Link zu einer Seite zur Unterzeichnung einer Versicherung oder einer Finanzanlage muss zu einer Oberfläche führen, die dieses System integriert, andernfalls ist der Vertrag nichtig.

Akquise durch Links und Zustimmung

Die DGCCRF hat daran erinnert, dass das Versenden von unaufgeforderten kommerziellen Links per SMS oder E-Mail als Akquise gilt, die den Regeln von Bloctel und der DSGVO unterliegt. Die vorherige Zustimmung des Empfängers bleibt eine zwingende Voraussetzung. Ein kommerzieller Link, der ohne ausdrückliche Opt-in-Vereinbarung gesendet wird, setzt den Absender administrativen Sanktionen aus.

Junge Frau liest ein juristisches Dokument über das französische Gesetz, das Online-Links in einer Pariser Wohnung regelt

Links und generative KI: Die Frage des Ersatzes von Hyperlinks

Ein technischer und rechtlicher Diskurs entsteht über die Auswirkungen generativer KI auf Hyperlinks. Diese Werkzeuge erzeugen synthetische Antworten, ohne notwendigerweise auf die ursprünglichen Quellen zu verweisen, was die Frage der Nachverfolgbarkeit von Informationen und des Urheberrechts aufwirft.

Der Hyperlink bleibt das grundlegende Element der Überprüfbarkeit im Web. Wenn eine KI eine Antwort generiert, ohne die Quelle zu zitieren oder zu verlinken, verliert der Nutzer die Fähigkeit, die Informationen zu überprüfen. Der französische Rechtsrahmen hat noch nicht ausdrücklich über die Verpflichtung zur Quellenangabe durch Links in von KI generierten Antworten entschieden.

Wir empfehlen den Herausgebern von Websites, eine Politik der ausgehenden Links zu überprüfbaren Quellen aufrechtzuerhalten. Über die SEO-Dimension hinaus stellt diese Praxis eine Form der vorausschauenden Konformität mit den Transparenzanforderungen des DSA und den zukünftigen Regulierungen zur KI auf europäischer Ebene dar.

Der rechtliche Rahmen für Links im Internet in Frankreich beruht auf einer Überlagerung nationaler und europäischer Texte, deren Kohärenz verbesserungswürdig bleibt. Das Gesetz über Minderjährige, der DSA, die Verbraucherschutzregeln und die Verpflichtungen der LCEN bilden ein Gesamtbild, das jeder Herausgeber je nach der genauen Natur seiner Links und der Zielgruppe prüfen muss.

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